Zuschüsse von Krankenkassen
Seit dem EU-Beitritt Polens übernehmen deutsche Krankenkassen die Kosten für Kuren in Polen. Zunächst sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen, und mit diesem genaue Details besprechen, danach einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Alle 4 Jahre haben Sie einen Anspruch auf eine Kur, in Ausnahmefällen kann die Krankenkasse davon absehen und zum früheren Zeitpunkt eine Genehmigung erteilen. In sonstigen Fällen können Sie eine Teilerstattung, oder eine Tagespauschale beantragen. Den Nachweis der erbrachten Leistungen erhalten Sie vor Ort. Die Krankenkassen akzeptieren auch eine Bescheinigung für die erbrachten Behandlungen von Pol Travel. Wir stellen Ihnen gerne eine aus. Ihr Kuraufenthalt sollte von einer ausreichenden Länge sein. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind zahlt die Krankenkasse nach dem Aufenthalt eine Pauschale oder erstattet Ihnen die Behandlungskosten. Jeweils von der Krankenkasse abhängig werden die Pauschalpreise oder die Erstattungsmethoden festgelegt.