Mit der ERGO Reiseversicherung (ERV) sichern Sie Ihre Reise sinnvoll ab. Manchmal haben wir keinen Einfluss auf die Zukunft und es kann passieren dass durch eine unerwartete Krankheit, Arbeitsverlust oder anderen wichtigen Gründen die Reise storniert werden muss. Dadurch können hohe Stornokosten entstehen, wir empfehlen jedem Reisenden eine Reiseversicherung abzuschließen. Zu Ihren Wahl stehen Reiserücktritts-Versicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) sowie Rundum-Sorglos-Schutz (beinhaltet: Rücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken- und Reisegepäck-Versicherung).


REISERÜCKTRITTS-VERSICHERUNG beinhaltet:

  • Stornokosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung

 

RUNDUMSORGLOS-SCHUTZ (Reisen bis 45 Tage) beinhaltet:

  • Stornokosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reisekranken-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung

Stornokosten-Versicherung:

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: erstattet werden vertraglich geschuldete Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Verspäteter Reiseantritt: erstattet werden die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
  • Erstattet werden Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Sie werden z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise informiert.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

Ein Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten werden Sie nicht alleine gelassen. Die Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!

Es gibt auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), werden die Stornokosten nicht ersetzt. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung.


Reiseabbruch-Versicherung:

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Erstattung der Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzlichen Reisekosten, wenn das von Ihnen genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.
  • Inklusive Assistance-Leistung: Die ERGO Reiseversicherung organisiert Ihre außerplanmäßige Rückreise.

Versicherte Gründe sind:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Schwangerschaft.
  • Tod.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse.

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

Es gibt auch Risiken, die eine Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung.


Reisekranken-Versicherung:

Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten,  werden u.a. die Kosten erstattet für:

  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

Die ERV-Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.:

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehenden Person (einschließlich Kostenübernahme).
  • Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus.

Versicherungssumme: unbegrenzt

Es gibt auch Risiken, die Reisekrankenversicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass Sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung.


Reisegepäck-Versicherung:

Versicherte Leistungen:

  • Erstattet wird der Zeitwert bzw. die Reparaturkosten, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird z.B. durch Straftat eines Dritten oder Elementarereignisse (Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben etc.).
  • Erstattet wird der Zeitwert die Reparaturkosten, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck beschädigt wird oder abhanden kommt, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.
  • Für notwendige Ersatzkäufe bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck werden Ihnen bis zu € 250,- pro Person erstattet.

Versicherungssumme: EUR 2.000,- pro Einzelperson

Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisegepäckversicherung nicht abdecken kann. So ist beispielsweise der Verlust von Bargeld nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung.


Selbstbeteiligung

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:

  • Stornokostenversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Reisekrankenversicherung: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland.
  • Reisegepäckversicherung: 100 € je Versicherungsfall.
 


Abschlussfristen
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor
Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB–ERV 2019.


Familie/Paar:

Als Paar gelten zwei Erwachsene.

Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder, und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder.

Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen, Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/ des Paares.

 

Weitere Details finden Sie in den beigefügten PDF Dateien.